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Wählen SIE die Option Alles Inklusive und zahlen Sie nicht für die Tankfüllung.
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Basisoption |
Option Alles Inklusive |
| Versicherung |
| Nur Schäden an der Karosserie versichert. Es kann eine Zusatzversicherung bei Abholung des Fahrzeugs abgeschlossen werden. |
Alle Versicherungen inklusive.
Ein zusätzlicher Fahrer ist enthalten. |
| Tankregelung |
Voll / Leer
Das Fahrzeug wird voll übergeben und die die erste Tankfüllung wird on Rechnung gestellt. Der Tank sollte nach möglichkeit so ller wie möglich zurückgegeben werden. |
Voll / Voll
Das Fahrzeug wir voll übergeben und sollte auch voll wieder zuruckgegeben werden. |
| Kaution |
| Die Kaution ist obligatorisch wenn keine Komplett-Versicherung gebucht wurde. |
No Kaution. |
MIETBEDINGUNGEN
- Bei Abholung des Fahrzeugs muss der Fahrer den Voucher, den Führerschein und den Personalausweis oder Reisepass vorweisen.
- Der Fahrer muss über eine gültige Kreditkarte (VISA oder MasterCard) als ausschließliches Zahlungsmittel verfügen, die auf den auf den Fahrernamen ausgestellt ist.
Für spezielle Fahrzeuge sowie Mietwägen höherer Kategorie werden zwei Kreditkarten als Garantie für die Mietperiode verlangt.
Nicht akzeptiert werden Zahlung mit Diners Club sowie American Express.
- Mindestalter des Fahrers beträgt 21 Jahre und maximal 75 und er muss im Besitz eines Führerscheins für eine Länge von mindestens 1 Jahr sein.
Fahrer unter 25 Jahren oder Besitzer eines Führerschein zwischen 1 und 4 Jahren muss eine zusätzliche Versicherungsprämie von 4,00 Euro pro Tag (mindestens 12,00 Euro und 48,00 Euro Maximum pro Vertrag) zahlen. Diese Fahrer dürfen nur Fahrzeuge der Kategorien A, B, C, D und E führen.
IM MIETPREIS ENTHALTEN:
- 24 stunden Flughafen-Service.
- Unbegrenzte Kilometer.
- Die Mehrwertsteuer, lokale Steuern und Gebühren.
- Schadensversicherung (CDW) ohne Selbstbeteiligung, Insassenversicherung sowie Diebstahlversicherung.
NICHT IM MIETPREIS ENTHALTEN:
- Anmietungen außerhalb der Öffnungszeiten: 35,00 Euro für alle Anmietungen, die zwischen 23:00h und 07:00h durchgeführt werden. Es werden für Anmietungen ausserhalb Öffnungszeiten nur Reservierungen akzeptiert, bei denen die Flugnummer und Ankunftszeit angegeben ist. Für den Fall, dass ein Flug verspätet ist und das Fahrzeug dadurch zwischen 23:00h und 07:00h angemietet wird, gilt diese Gebühr ebenfalls.
- Zusätzlicher Fahrer: 4,00 Euro pro Tag für jeden zusätzlichen Fahrer mit bis zu 3 zusätzliche Fahrer pro Vertrag (Minimum 12,00 Euro und Maximum 48,00 Euro pro Vertrag)
- Baby- und Kindersitze und Booster: 4,50 Euro pro Tag pro Sitz (Minimum 13,50 Euro und Maximum 54,00 Euro pro Vertrag). Das installieren der Sitze obliegt der Eigenverantwortung.
- Navigationssysteme: 4,00 Euro pro Tag (Mindestens 12,00 Euro und Maximum 48,00 Euro pro Vertrag).
- Reiseversicherung: Die Fahrzeuge dürfen nur auf der Iberischen Halbinsel gefahren werden (nicht in Gibraltar und/oder Portugal), und diese müssen in unseren Büros in Marbella oder Malaga Flughafen zurückgegeben werden.
Falls das Fahrzeug Gibraltar und/oder Portugal gefahren werden soll, muss eine zusätzliche Versicherung iHv 8,00 Euro pro Tag gezahlt werden (Mindestens 20,00 € und Maximum 60,00 Euro pro Vertrag)
- Schadensversicherung: Die Schadensversicherung (CDW) haftet nicht für Schäden an Reifen, Felgen, Radkappen, Fahrzeug-Innenraum, Innen-und Außenspiegel, Glas, Schlösser, Unterboden, Kupplung, Motor-Kurbelgehäuse, Katalysator und Heizkörper. Ebenfalls nicht enthalten sind die Kosten für evtl Batterieaufladungen sowie Verlust des Schlüssels, Abschleppkosten nach einem Unfall sowie falsches betanken. Zur teilweisen Deckung dieser Risiken kann zum Zeitpunkt der Anmietung eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden.
- Komplett-Versicherung: Schäden an Radkappen, Glas, Kupplungs- und Unterbodenschäden, Abschleppkosten, Schäden durch falsches betanken und Verlust der Schlüssel (**) können zu einem Preis von:
• 8,00 Euro pro Tag (Mindestens 24,00 Euro und Maximum 90,00 Euro pro Vertrag) für die Kategorien A, B, C, D und E
• 10,00 Euro pro Tag (Mindestens 30,00 Euro und Maximum 110,00 Euro pro Vetrag) für alle Gruppen außer A, B, C, D und E
Abgeschlossen werden.
(**) Die höhe der Kautionszahlung richtet sich nach Art der abgeschlossenen Versicherung:
- Bei einem Vertrag ohne Abschluss der Komplett-Versicherung ist eine Kaution iHv 800,00 Euro pro Vertrag zu Zahlen.
- Bei einem Vertrag inklusive der Komplett-Versicherung ist keine Kaution zu Zahlen.
- Geldbußen: Strafzettel, die während der Mietdauer entstehen, sind vom Kunden zu zahlen, zzgl einer Verwaltungsgebühr von 30,00 Euro, die von Marbesol erhoben wird.
WEITERE INFORMATIONEN:
- Die Schadensversicherung (CDW) haftet nicht für Schäden an Reifen, Felgen, Radkappen, Fahrzeug-Innenraum, Innen-und Außenspiegel, Glas, Schlösser, Unterboden, Kupplung, Motor-Kurbelgehäuse, Katalysator und Heizkörper. Ebenfalls nicht enthalten sind die Kosten für evtl Batterieaufladungen sowie Verlust des Schlüssels, Abschlepp- und Taxikosten nach einem Unfall sowie falsches betanken. Zur teilweisen Deckung dieser Risiken kann zum Zeitpunkt der Anmietung eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden. Falls keine zusätzliche Versicherung abgeschlossen wird, beträgt die Höhe der Kautionszahlung bis zu 800,00 Euro, die über die Kreditkarte eingezogen wird.
- Bei Rückgabe des Fahrzeugs mit mehr als 120 Minuten verspätung als im Mietvertrag angegeben, wird eine Gebühr von 35,00 Euro zzgl des/der Tagessatzes erhoben.
- Die Anmietung erfolgt nicht zwangsmässig auf einen bestimmten Hersteller und/oder ein Modell eines Herstellers, sondern einer Gruppe (Kategorie) von ähnlichen Fahrzeugen, die über annähernd gleiche technische Eigenschaften und Annehmlichkeiten verfügen.
- Der Kunde ist verantwortlich, für Schäden am Fahrzeug, die nicht durch eine Pflichtversicherung abgedeckt sind oder durch Zusatzversicherungen, die durch Marbesol angeboten werden. Dem Kunden obliegt nicht nur die Zahlung von Fahrzeug-Reparaturkosten, sondern auch alle sonstigen Auslagen und Kosten, die aus solchen Schäden resultieren, wie Transportkosten und/oder Kosten für die Zeit in der das Fahrzeug aufgrund des Schadens nicht wieder vermietet werden kann, bis zum Höchstwert des Fahrzeug-Marktwertes.
- Marbesol kann den Vertrag, bei Verdachtsfällen von Missbrauch des Fahrzeugs, mit sofortiger wirkung und einseitig beenden und ggfs Schadensersatz forden. In diesem Fall erfolgt eine anteilige Rückzahlung durch Marbesol der evtl im vorraus gezahlten Leistungen (Die differenz zwischen den in anspruch genommenen Tagen und den Tagen die durch die vorzeitige Beendigung nicht in anspruch genommmen Tagen).
ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN
Im Rahmen dieses Auftrags verpflichtet sich “New Cars Costa del Sol, S.L.“ (Im folgenden Marbesol) mit CIF B-92552694 und Sitz in der Avda Garcia Morato 50, Malaga, auf der Vorderseite des Vertrages beschrieben Fahrzeug an die auf der Vorderseite des Vertrages angegebene Person des Fahrers und Zahlers (im Folgenden: Kunde) unter folgenden Bedingungen (im Folgenden: Abkommen) zu vermieten. Durch die tätigung seiner Unterschrift auf der Vorderseite des Abkommens bestätigt der Kunde, alle folgenden Bedingungen gelesen und akzeptiert zu haben und diesen zuzustimmen.
1. AUFTRAGSGEGENSTAND
Der Kunde bestätigt, dass er das Fahrzeug, das im Vertrag angegeben ist, sauber und betriebsbereit erhalten hat sowie das evtl Vorbeschädigungen des Fahrzeuges, Kraftstoffstand und evtl Zusatzeinrichtungen im Vertrag angegeben sind.
Der Kunde stimmt zu das Fahrzeug im beschriebenen Zustand zu bewahren und zu erhalten, das Fahrzeug zu fahren und zu verwenden und die Standards der Strassenverkehrsordnung, sowie die Standarts, die in diesem Abkommen vorgesehenen sind, gerecht zu werden.
2. DAUER DER AUFTRAG
Die Dauer des Mietverhältnisses wird im Abkommen festgehalten unter Angabe von Datum und Uhrzeit der Anmietung und Rückgabe des Fahrzeugs.
Als Miettag gilt ein Zeitraum von 24 Stunden ab dem Zeitpunkt des Beginns des Mietverhältnisses, und bei Rückgabe gilt eine Kulanzzeit 120 Minuten.
Die maximale Mietdauer beträgt 89 Tage.
Entscheidet sich der Kunde, das Mietverhältnis vor Ablauf des im Vertrag angegebenen Datums zu beenden, so hat er keine berechtigung zu einer Rückerstattung des Betrages für die nicht genutzte Mietdauer.
3. FAHRZEUGNUTZUNG
Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug in gutem Zustand zu halten und insbesondere unbeschadet und den Verpflichtungen, die in anderen Bestimmungen dieses Abkommens zu erscheinen, nachzukommen. Verboten ist in diesem Zusammenhang:
- Fahren des Fahrzeuges unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Psychopharmaka, Stimulanzien oder ähnlichen Stoffen oder in Zusatnd der verminderte Fahrtüchtigkeit, wie Erschöpfung oder Krankheit, oder das Fahren einer Person erlauben die sich in einem solchen Zusatnd befindet.
- Das Verwenden des Fahrzeugs für illegale Zwecke.
- Das Fahren des Fahrzeugs durch einer anderen Person als dem Kunden oder der zusätzliche Fahrer, der auf dem Vertrag angegeben ist.
- Das beförden von mehr Passagiere, als die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Anzahl oder die gesetzlich zulässige sowie der Transport von Tieren.
- Das Verwenden des Fahrzeugs um andere Fahrzeuge, Anhänger oder sonstige Gegenstände zu bewegen, zu schieben oder schleppen.
- Das Reisen auf Strassen oder an anderen Orten, die sich in schlechtem Zustand befinden oder dem Fahrzeug Schäden zufügen können.
- Das Verwenden des Fahrzeugs, zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests und Fahrsicherheitstrainings.
- Das Verwenden von Kraftstoffen die sich in Güte oder Eigenschaften, von denen in Übereinstimmung mit den Angaben des Herstellers für jeden Fahrzeugtyp, unterscheiden.
- Das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß geparkt und abgeschlossen zu halten, wenn nicht in Gebrauch ist.
- Das Verwenden des Fahrzeugs zum Laden und/oder Transportieren von Gütern aller Art, oder das nicht autorisierte montieren eines Dachgepäckträgers auf dem Dach.
- Den Kilometerstand des Fahrzeugs auf irgendeine Art und Weise zu manipulieren.
- Das Fahrzeug von der Iberischen Halbinsel zu entfernen, ausser mit schriftlicher Genehmigung von Marbesol.
- Das Verwenden des Fahrzeug zum Transport von Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr oder um Fahrkurse zu geben, oder für Kurier-oder Auslieferungstätigkeiten von Gütern, oder um kommerziellen oder gewerblichen Tätigkeiten nachzugehen, oder jede Aktivität, die Untervermietung des Fahrzeuges beinhaltet.
4. RÜCKGABE DES FAHRZEUGS
Die Rückgabe des Fahrzeugs muss in der jener Filiale erfolgen, zum vereinbarten Datum und Uhrzeit der in den Mietvertrag angegeben ist. Das Fahrzeug wird vom Kunden unter gleichen Bedingung zurückgegeben werden , wie es ausgeliefert wurde, zusammen mit allen Unterlagen, Hilfsmitteln, Reifen, Werkzeug und Zubehör.
Der Kunde darf keine technischen Änderungen an den Eigenschaften des Fahrzeugs, Schlüssel, Geräte, Werkzeuge und / oder Zubehör durchführen sowie Veränderungen in Aussehen und/oder Innenraum des Fahrzeugs. Dabei trägt der Kunde alle erforderlichen Aufwendungen, um das Auto in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuführen, inklusive der technischen Schäden am Fahrzeug, den finanziellen Schäden, die Marbesol dadurch entstehen, durch die Zeit, die das Fahrzeug überholt werden muss und dadurch von Marbesol nicht weitervermietet werden kann.
Marbesol behält sich das Recht vor, diesen Vertrag jederzeit, auch während der Laufzeit zu kündigen, wenn der Einsatz von Fahrzeugen gegen die Bestimmungen des § 9 verstösst.
4ff. NICHT-RÜCKGABE DES FAHRZEUGS
Für den Fall, dass das Auto nicht zum im Vertrag angegebenen Datum und Uhrzeit zurückgegeben wird, kann Marbesol den festgelegten Preis pro Tag und zzgl einem Aufschlag von 100% nachbelasten, um dem tatsächlichen Marktpreis (ohne Berücksichtigung von Preisaktionen oder Sonderangeboten) zu ermitteln, mit einem Minimum von 35,00 Euro pro Tag als Vertragsstrafe.
Wenn der Kunde das Fahrzeug an einem anderen Ort, als im Vertrag festgehalten, zurückgibt oder stehenlässt, behält sich Marbesol das Recht vor wie folgt nachzubelasten:
- den Preis pro Tag und zzgl einem Aufschlag von 100% nachbelasten, um dem tatsächlichen Marktpreis (ohne Berücksichtigung von Preisaktionen oder Sonderangeboten) zu ermitteln, mit einem Minimum von 35,00 Euro pro Tag als Vertragsstrafe, basierend auf den Tagen die notwendig sind um das Auto wieder zu Marbesol zurückzuführen.
- Die zusätzlichen Kosten für Transport, Abschleppkosten, Maut-, und Depotgebühren.
Marbesol behält sich das Recht vor, rechtliche Schritte bei den zuständigen Behörden, in jedem Fall von Verlust oder Ausfall das Fahrzeug der durch die nicht erfolgte Rückgabe entstehen, einzuleiten.
5. VERLÄNGERUNG DES MIETVERTRAGES/MIETAUFTRAGES
Der Kunde ist verpflichtet, das Auto zu dem im Vertrag angegebenen Datum und Uhrzeit zurückzugeben. Wenn der Kunde den Mietvertrag erweitern möchten, muss dies persönlich in einem der Büros von Marbesol erfolgen um die Verlängerung zu unterzeichnen. Es wird keine Vertragsverlängerung per Telefon, Email oder SMS akzeptiert.
Falls der Vertrag wegen mangelnder Verfügbarkeit der Fahrzeuge oder aus anderen Gründen nicht verlängert werden kann, muss der Kunde das Auto an dem Tag und zur vereinbarten Zeit und im entsprechenden Büro zurückgeben.
Bei der Beantragung einer Verlängerung kann Marbesol die Unterzeichnung eines neuen Vertrages verlangen und zu diesem Zeitpunkt erlischt der bis dahin bestehende Vertrags.
In keinem Fall kann der Betrag, der als Kaution hinterlegt wurde für eine Verlängerung verwendet werden.
Die einseitige Verlängerung durch den Kunden gilt als unbefugte Benutzung des Fahrzeugs, und gilt als Eigenverantwortung des Kunden, der für eventuelle Schäden einstehen muss. Solch eine einseitige Verlängerung des Vertrages hat den selben Rechtsstatus wie ein nicht, innerhalb der Frist zurückgegebenes Fahrzeug.
6. ZAHLUNGEN
6.1. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, folgende Zahlungen ausschliesslich an Marbesol zahlen:
- Den Mietpreis für die Zeit der Vetragslaufzeit des Fahrzeugs, entsprechend den aktuellen Preisen. Die Preise können variieren je nach Jahreszeit, so das der Kunde dafür verantwortlich ist den Tarif zu überprüfen, bevor er das Fahrzeug mietet.
- Alle Steuern jeglicher Art, die auf die Miete erhoben werden.
- Die Menge des Kraftstoffs entsprechend der Tankregelung in Absatz 7 dieses Abkommens.
- Die Beträge, die mit dem optionalen abschliessen von Zusatzversicherungen entsprechend Absatz 8 dieses Abkommens zusammenhängen.
- Jede andere Art von Anwendung die dem Kunde entsprechend den Geschäfts-und Vertragsbedingungen durch Marbesol angeboten werden.
6.2. Der Kunde berechtigt Marbesol mit seiner Zustimmung bis nach dem Abschluss des Mietvertrages, und danach innerhalb eines Monats, über elektronische Zahlungssysteme oder andere Zahlungssysteme, Gebühren für verschiedene Nachbelastungen, über die der Kunde informiert wird und der Zustimmung des Kunden bedürfen. Dies sind Nachbelastungen wie folgt:
- Einen Betrag in Höhe von Maximal 150,00 Euro, die im Ermessen von Marbesol liegen, die einer intensiven und gründlichen Reinigung bei Rückgabe des Fahrzeuges entsprechen können.
- Die Höhe aller Bussgelder, Gerichtskosten und außergerichtliche Kosten, die sich aus unsachgemäsem Parken, Verkehrsdelikten und Regeln des Transports oder jede andere Art, die gegen das Fahrzeug gerichtet werden, die dem Kunde oder Marbesol während der Zeit des Vertrages auferlegt werden, ausser wenn sie auf Marbesol zurückzuführen waren.
- Ungeachtet der vorstehenden Kosten, kann Marbesol eine Gebühr in Höhe von 30,00 Euro nachbelasten, für die Kosten der Verwaltung und Bearbeitung für jeden Straffzettel, der während der Zeit des Vertrages entsteht.
- Die Kosten für den Verlust, eine Beeinträchtigung oder Beschädigung der Scheiben, Spiegel, Schlüssel, Räder, Reifen, Unterboden, Kupplung, Werkzeuge, Zubehör, Kfz-Innenraum und Schäden, die durch falsches Betanken entstehen.
- Die Summe oder die Differenz des Wertes jedes Ersatzrades, Reifen, Werkzeuge, Zubehör, Dokumente, Schlüssel und Radios, das am ende der Mietvertrages nicht vorhanden ist oder durch einen anderen ersetzt wurde. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass solche Ausfälle oder das Fehlen dieser Teile nicht von einer Versicherung abgedeckt werden kann, somit der Kunde allein verantwortlich ist.
- Die Höhe der Transportkosten eines Abschleppwagens, wenn nötig.
- Die Kosten für die Reparatur von Schäden am Fahrzeug bei einem Unfall, wenn:
* Das Fahrzeug ist nicht den Bedingungen nach benutzt wurde
* Der Unfallbericht noch nicht abgeschlossen und/oder an Marbesol zugestellt wurde oder nicht den tatsächlichen Unfallhergang wiederspiegelt.
* Die Schäden nicht durch eine Zusatzversicherung abgedeckt wurden (siehe Absatz 8).
Marbesol kann dem Kunden als Ausgleich für Stillstand des Fahrzeugs und als Folge des Schadens, einen Schadensersatz nachbelasten. In diesem Fall muss der Kunde den festgelegten Preis pro Tag und zzgl einem Aufschlag von 100% nachzahlen, um dem tatsächlichen Marktpreis (ohne Berücksichtigung von Preisaktionen oder Sonderangeboten) zu ermitteln, mit einem Minimum von 35,00 Euro pro Tag als Vertragsstrafe.
6.3. Zum Zeitpunkt der Ausgabe des Fahrzeugs an den Kunden, muss dieser über eine gültige Kreditkarte (VISA oder MasterCard) als ausschließliches Zahlungsmittel verfügen, die auf den auf den Fahrernamen ausgestellt ist.
Für spezielle Fahrzeuge sowie Mietwägen höherer Kategorie werden zwei Kreditkarten als Garantie für die Mietperiode verlangt.
7. TANKREGELUNG
Das Auto wird mit vollem Tank übergeben, und die erste Tankfüllung wird vom Kunden zu Beginn des Mietverhältnisses gezahlt. Das Fahrzeug muss so leer wie möglich zurückgegeben werden. Bei Anmietungen von 3 Tagen oder weniger, wird das Fahrzeug mit vollem Tank übergeben, und die halbe Tankfüllung wird vom Kunden zu Beginn des Mietverhältnisses gezahlt. Das Fahrzeug ist dann mit einem halbvollen Tank zurückzugeben. Restmengen, bzw nicht genutzter Kraftstoff werden in keinem Fall zurückerstattet. Der Preis der Tankfüllung variiert je nach Fahrzeug-Modell und dem Marktpreis des Kraftstoffs.
8. VERSICHERUNGEN
Der Fahrer und ggfs alle berechtigten Zusatzfahrer sind in eine KFZ-Versicherungspolize eingetragen, deren Kopie der Kunde auf nachfrage in den Büros von Marbesol einsehen kann. Diese KFZ-Versicherungspolize umfasst die Haftung für Schäden gegenüber Dritten, die aus der Nutzung des Fahrzeugs entstehen können. Diese umfasst auch Schäden am Mietfahzeug bei einer Kollision, Diebstahl, Feuer, Unfall oder Vandalismus, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:
- Der Kunde meldet den Vorfall spätestens 48 Stunden an Marbesol, unter berücksichtigung und vorliegen der erforderlichen Unterlagen wie Unfallbericht (ausgefüllt und von beiden Unfallparteien unterzeichnet), Berichtete der Behörden, etc..
- Dass die Versicherung den Versicherten nicht die Polize entzieht, weil zB der Fahrer nicht den erforderlichen physischen und psychischen Bedingungen der Strassenverkehrsordnung entsprach.
- Der Vorfall ereignete sich im Laufe eines Missbrauchs des Fahrzeugs (siehe Absatz 9)
Die KFZ-Schadensversicherung haftet nicht für Schäden an Reifen, Felgen, Radkappen, Fahrzeug-Innenraum, Innen-und Außenspiegel, Glas, Schlösser, Unterboden, Kupplung, Motor-Kurbelgehäuse , Katalysator und Heizkörper. Ebenfalls nicht enthalten sind die Kosten für evtl Batterieaufladungen sowie Verlust des Schlüssels, Abschlepp- und Taxikosten nach einem Unfall sowie falsches betanken. Zur teilweisen Deckung dieser Risiken kann zum Zeitpunkt der Anmietung eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden.
8.1. Der Kunde verpflichtet sich
- Marbesol unverzüglich über jeglichen Verlust oder Schaden an dem gemieteten Fahrzeug zu unterrichten und Marbesol und dem Versicherer bestmögliche Zusammenarbeit zu gewähren um jedwede Reklamationen und/oder Prozessen entgegenzuwirken. Das vorlegen von Unfallberichten und melden jeglicher Schäden mit einem maximalen verzögerung von 48 Stunden liegt in der Pflicht des Kunden. Insbesondere bei einem Unfall, hat der Kunde folgende Maßnahmen ergreifen:
- weitere Informationen zu Personen, die bei dem Unfall, auch als mögliche Zeugen, fungieren können, Skizzen der Unfall-und Fahrzeugdaten des Unfallgegners (Kennzeichen, Hersteller, Modell, Versicherer, Versicherungsnummer, wann immer möglich, etc.) zu notieren.
- Unverzüglich Marbesol die eben genannten Daten und andere Details des Unfalls mitzuteilen und zur verfügung zu stellen.
- Unverzüglich die entsprechenden Behörden informieren, wenn die Schuld der anderen Partei zuzuschreiben ist und/oder untersucht werden sollte und falls es verletzt geben sollte.
- Das Fahrzeug nicht zurückzulassen ohne alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz und zur Sicherung des Fahrzeuges zu treffen.
Bei einem Brand, Vandalismus, Diebstahl oder das Verschwinden des Fahrzeugs, verpflichtet sich der Kunde die Tatsache unverzüglich an Marbesol zu berichten, und entsprechende Massnahmen zu treffen, wie zB die entsprechenden Behörden zu informieren.
9. MISSBRAUCH DES FAHRZEUGES
Der Kunde wird verpflichtet, das Fahrzeug in einem guten Zustand zu erhalten und es, in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Verordnungen, zu bewegen und zu allen Zeiten jede Situation vermeiden, die das Fahrzeug oder Dritten beschädigen könnten. Der Kunde ist dafür verantwortlich dass das Fahrzeug von anderen Personen bewegt wird, mit Ausnahme der in dem Vertrag berechtigten Personen, sowie dem Personal vom Marbesol. Andernfalls wird der Kunde direkt für Schäden am Fahrzeug oder an Dritten in verantwortung gezogen.
Jeder Fall, der gegen die Bestimmungen dieses Abkommens verstösst, ist als Missbrauch auszulegen, und in diesem Fall ist der Kunde verantwortlich für alle Schäden am Fahrzeug, und er verpflichtet sich für alle Kosten, die im Einklang mit den Bestimmungen des § 5 des Vertrages stehen, verantworlich zu sein.
Im Falle einer Inanspruchnahme durch die Gerichte übernimmt der Kunde sämtliche Kosten des Verfahrens, Juristen, Rechtsanwälte und Gerichtskosten, auch wenn seine Teilnahme nicht zum Verfahrensprozess gehört. Ein Missbrauch des Fahrzeugs umfasst nicht alle folgenden aufgeführten Fälle und ist nicht auf diese beschränkt, sondern diese sind beispielhaft angeführt:
- Fahren des Fahrzeuges unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Psychopharmaka, Stimulanzien oder ähnlichen Stoffen oder in Zusatnd der verminderte Fahrtüchtigkeit, wie Erschöpfung oder Krankheit, oder das Fahren einer Person erlauben die sich in einem solchen Zusatnd befindet.
- Rücksichtsloses Fahren und/oder gegen die Verkehrsregeln verstossen.
- Das Verwenden des Fahrzeugs für illegale Zwecke.
- Das Fahren des Fahrzeugs durch einer anderen Person als dem Kunden oder der zusätzliche Fahrer, der auf dem Vertrag angegeben ist.
- Das beförden von mehr Passagiere, als die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Anzahl oder die gesetzlich zulässige sowie der Transport von Tieren.
- Das Verwenden des Fahrzeugs um andere Fahrzeuge, Anhänger oder sonstige Gegenstände zu bewegen, zu schieben oder schleppen.
- Das Reisen auf Strassen oder an anderen Orten, die sich in schlechtem Zustand befinden oder dem Fahrzeug Schäden zufügen können wie zB im Wald, an Stränden auf Rennstrecken, etc.
- Das Verwenden des Fahrzeugs, zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests und Fahrsicherheitstrainings.
- Das Verwenden von Kraftstoffen die sich in Güte oder Eigenschaften, von denen in Übereinstimmung mit den Angaben des Herstellers für jeden Fahrzeugtyp, unterscheiden.
- Das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß geparkt und abgeschlossen zu halten, wenn nicht in Gebrauch ist.
- Das Verwenden des Fahrzeugs zum Laden und/oder Transportieren von Gütern aller Art, oder das nicht autorisierte montieren eines Dachgepäckträgers auf dem Dach.
- Den Kilometerstand des Fahrzeugs auf irgendeine Art und Weise zu manipulieren.
- Das Fahrzeug von der Iberischen Halbinsel zu entfernen, ausser mit schriftlicher Genehmigung von Marbesol.
- Das Verwenden des Fahrzeug zum Transport von Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr oder um Fahrkurse zu geben, oder für Kurier-oder Auslieferungstätigkeiten von Gütern, oder um kommerziellen oder gewerblichen Tätigkeiten nachzugehen, oder jede Aktivität, die Untervermietung des Fahrzeuges beinhaltet.
- Das Verwenden des Fahrzeugs nach Beendigung der Mietzeit.
- Das “offen“ liegenlassen von Wertgegenständen im Fahrzeuginneren, mit der Folge eines oder mehrerer Schäden an dem Fahrzeug durch aufbrechen und stehlen der Wertgegenstände.
- Das verschmutzen des Fahrzeuges über den normalen Wert hinaus.
10. FÜHRERSCHEIN
Der Kunde muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein, der in Spanien akzeptiert wird sowie mit einer minimalen Fahrpraxis von 4 Jahren. Der Kunde ist direkt dafür verantwortlich, dass diese Bedingungen eingehalten werden.
11. ZUSÄTZLICHE FAHRER
Alle Kunden und/oder berechtigten Fahrer haften gemeinsam für alle Verpflichtungen, die aus dem Vertrag und den anzuwendenden Gesetzen entstehen.
12. KAUTION
Sollte keine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden wird eine Kaution in Höhe von maximal 800,00 Euro fällig, die über die Kreditkarte in Rechnung gestellt wird.
Marbesol behält sich das Recht vor, die Kaution, die in Rechnung gestellt wurde einzubehalten, um eventuelle Schäden, die dem Fahrzeug entstehen zu decken, bis diese wirtschaftlich geprüft wurden um dann die Kaution anteilig wieder zurückzuzahlen.
In allen anderen Fällen verpflichtet sich Marbesol, der betreffenden Bank innerhalb von fünf Tagen nach Abgabe des Mietwagens, die Rückzahlung der Kaution anzuordnen.
13. KINDERSITZE
Der Kunde muss Marbesol den Bedarf eines Kindersitzes mitteilen, das für Kinder unter drei Jahren oder jünger und/oder für Kinder unter 150 Zentimetern Pflicht ist. Nach Zahlung der entsprechenden Mietgebühr ist der Kunde in jedem Fall für die Installation der Vorrichtung eigenverantwortlich. Marbesol ist dadurch frei von jeder möglichen Haftung für Verletzungen oder Schäden, die infolge einer Verletzung durch den Kunden von der Verpflichtung, die Zurückhaltung erforderlich verwenden, oder Installation oder Missbrauch durch den Kunden und mögliche Herstellungsfehler einer solchen Vorrichtung.
14. WIDERRUFSRECHT
Marbesol behält sich das Recht vor in folgenden Fällen, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, mit sofortiger Wirkung und ohne Entschädigung an den Kunden:
- Nach Erhalt von Informationen, die ernsthaft die Frage der Zahlungsfähigkeit des Kunden erfordert.
- Nach Beweisen, das der Kunden seinen Mietvertag nicht Pflichtgemäss erfüllt.
- Nchdem der Kunde das Fahrzeug mutwillig Missbraucht.
15. PERSÖNLICHE GEGENSTÄNDE
Marbesol ist nicht verantwortlich für gestohlene, verlorene oder im inneren des Fahrzeugs vergessene Gegenstände.
16. BESONDERE BEDINGUNGEN
Als Anlage zu diesem Vertrag gelten die Besonderen Mietbedingungen die vom Kunden akzeptiert und unterschrieben werden.
17. RECHT
Dieser Vertrag unterliegt spanischen Recht und in Übereinstimmung mit diesem Recht. Erklärt Marbesol seine Absicht, irgendwelche Uneinigkeiten gütlich beizulegen. Ist dies nicht möglich, so unterliegen die Uneinigkeiten zwischen Marbesol und dem Kunden der Gerichtsbarkeit dort, wo die Miete eingeleitet wurde.
Kunde kann jegliche Beschwerde oder Reklamation an die folgende Adresse richten: Avenida Garcia Morato, 50, CP 29004, Málaga.
18. ÜBERSETZUNG
Die Übersetzung dieser allgemeinen Bedingungen haben nur informativen Charakter und haben keine rechtliche Verbindlichkeit. Für alle Details des Schreibens, ist nur die spanische Version gültig.
19. DATENSCHUTZ
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes 15/1999 vom 13. Dezember “Schutz personenbezogener Daten“, informieren wir über die Aufnahme ihrer persönlichen Daten in eine Datei von “New Cars Costa del Sol“ (Marbesol) mit dem Ziel die Bereitstellung des Miet-Service und/oder Verkauf von Fahrzeugen zu erleichtern. Ebenso haben wir Ihnen mitteilen, dass Marbesol die technische und organisatorische Garantie für die Sicherheit der persönlichen Daten übernommen hat und vermeidet in diesem Zusammenhang jegliche Änderung, unberechtigten Zugriff oder die Bearbeitung der Daten, entsprechend dem Stand der Technik, die gespeicherte Art der Daten und die Risiken derer sie ausgesetzt sind, alle in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Königlichen Dekrets 1720/2007 vom 21. Dezember, die die Verordnung zur Umsetzung des Organischen Gesetzes über den Datenschutz genehmigt.
Wenn Sie nicht möchten, dass sie kommerzielle Kommunikation aus unserem Haus empfangen, können sie jederzeit ihr Recht auf Zugang, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten geltend machen und uns dies durch eine Briefliche Mitteilung an Marbesol Avenida Garcia Morato, 50. Check Point Building, 29004 (Málaga) komunizieren.
SCHADENSPREISLISTE:(nach Mietwagenkategorien):
| Schäden/Kat. |
A B |
C |
D D1 |
E F G O |
H I |
K |
L |
R S T |
U W |
Z |
| Zweitschlüssel |
115 |
115 |
115 |
120 |
125 |
230 |
230 |
250 |
280 |
120 |
| Ölwanne |
260 |
180 |
270 |
260 |
250 |
390 |
290 |
350 |
350 |
200 |
| Unterboden-Schutz |
220 |
120 |
125 |
125 |
120 |
130 |
170 |
230 |
230 |
165 |
| Motorschaden |
5000 |
5900 |
6000 |
8200 |
8500 |
8800 |
11400 |
11400 |
11500 |
4800 |
| Kupplung |
510 |
810 |
670 |
995 |
970 |
920 |
3000 |
3000 |
3000 |
820 |
| Katalysator |
840 |
1030 |
700 |
1900 |
1280 |
1400 |
1310 |
1300 |
1010 |
600 |
| Kühlung |
320 |
210 |
320 |
310 |
300 |
350 |
350 |
310 |
510 |
350 |
| Front-oder Rückscheibe |
370 |
370 |
420 |
450 |
950 |
370 |
750 |
350 |
820 |
400 |
| Seitenfenster(beweglich) |
130 |
140 |
145 |
155 |
190 |
540 |
150 |
150 |
180 |
130 |
| Seitenfenster(starr) |
100 |
160 |
165 |
170 |
215 |
220 |
180 |
140 |
230 |
155 |
| Aussenspiegel |
190 |
200 |
220 |
240 |
190 |
200 |
430 |
430 |
430 |
265 |
| Rückspiegel |
30 |
50 |
50 |
50 |
50 |
65 |
85 |
85 |
85 |
50 |
| Vordersitze |
2050 |
2450 |
1860 |
1400 |
1100 |
1490 |
1900 |
1900 |
2500 |
1100 |
| Rücksitze |
1900 |
2200 |
2400 |
2500 |
1500 |
1800 |
2500 |
2500 |
2500 |
1700 |
| Zusatzsitze |
|
|
|
|
|
3000 |
|
|
|
|
| Felgen |
105 |
120 |
270 |
370 |
120 |
180 |
290 |
300 |
300 |
120 |
| Radkappen |
25 |
30 |
35 |
40 |
40 |
80 |
50 |
50 |
50 |
30 |
| Reifenpanne (Platten) |
50 |
50 |
50 |
50 |
50 |
50 |
50 |
50 |
50 |
50 |
| Reifen |
150 |
150 |
150 |
150 |
150 |
150 |
150 |
150 |
150 |
150 |
| Unterboden |
600 |
600 |
600 |
600 |
600 |
600 |
600 |
600 |
600 |
600 |
| Spezialreinigung |
150 |
150 |
150 |
150 |
150 |
150 |
150 |
150 |
150 |
150 |
(*) Preise verstehen sich in Euro
PREISE FÜR ABSCHLEPPSERVICE (pro Strecke):
| KM |
0-25 |
25-50 |
50-100 |
100-150 |
150-250 |
Mehr als 250 |
| Preis (€) |
80 |
110> |
180 |
240 |
370 |
40€ Anfahrt + 1,3/km |
|